GEMS-VOH - Viöl - Ohrstedt - Haselund

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Elterninformation zu meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz §34

Informationsblätter zu den meldepfichtigen Krankheiten finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Dokumente

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sollte bei Ihrem Kind eine der folgenden Krankheiten auftreten, dann wenden Sie Sich bitte umgehend an das Sekretariat des entsprechenden Schulstandortes:

Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten

  • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
  • ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • bakterieller Ruhr (Shigellose)
  • Cholera
  • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
  • Diphtherie
  • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
  • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
  • Krätze (Skabies)
  • Masern
  • Meningokokken-Infektionen
  • Mumps
  • Pest
  • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
  • Typhus oder Paratyphus
  • Windpocken (Varizellen)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger

  • Cholera-Bakterien
  • Diphtherie-Bakterien
  • EHEC-Bakterien
  • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien
  • Shigellenruhr-Bakterien

Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft

  • ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • bakterielle Ruhr (Shigellose)
  • Cholera
  • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
  • Diphtherie
  • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Masern
  • Meningokokken-Infektionen
  • Mumps
  • Pest
  • Typhus oder Paratyphus
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Sollte auch Ihr Kind von einer genannten Krankheiten brauchen wir folgende Angaben:

  • Wann wurde die Erkrankung festgestellt?
  • Durch wen wurde die Krankheit festgestellt?
  • Wann war der letzte Besuch in der Einrichtung?

Wir bitten Sie darum, weitere wichtige Informationen zu der aufgetretenen Krankheit den unten aufgelisteten PDF-Dokumenten zu entnehmen.

Sollten Sie Fragen haben oder unsicher sein, so wenden Sie Sich bitte an Ihren Hausarzt, bei Fragen an das Gesundheitsamt in Husum oder wenden Sie Sich an uns.

Iris Klotzke,
Koordination Viöl